Wegen Handels mit der Droge Crack muss ein 45 Jahre alter Mann für ein Jahr ins Gefängnis. Die vom Amtsgericht Frankfurt verhängte Strafe wurde am Freitag vor dem Landgericht rechtskräftig, nachdem der Angeklagte seine Berufung zurückgenommen hatte. Das Gericht hatte ihm zuvor signalisiert, dass auch eine dauerhafte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt infrage kommen könnte.
Ein zweiter Angeklagter (42) hat sich dagegen weiter in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht zu verantworten.