14. August 2018, 22:00 Uhr

Johanna-Prozess

Kinderpornos: Viele sehen weg, Rick J. starrt hin

Schweißperlen stehen auf der Stirn von Rick J. Am Dienstag geht es am Gießener Landgericht nicht darum, dass er Johanna Bohnacker getötet haben soll, sondern um den Besitz von Kinderpornos.
14. August 2018, 22:00 Uhr
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Von Laura Kaufmann
Mit einem Aktenordner in der Hand und Schweißperlen auf der Stirn betritt Rick J. am Dienstag den Gerichtssaal. Erneut trägt J. ein rotes Hemd – Haftkleidung . (Foto: lk)

Einige Prozessbeteiligte wenden den Blick angewidert ab. Rick J. nicht. Er starrt auf den Bildschirm. Stiert regelrecht darauf. Minutenlang. Zu sehen sind Kinder- und Jugendpornos. J. dürfte die Videos und Fotos kennen: Sie waren auf seinem Computer, auf SD-Karten und Festplatten gespeichert.

Verteidiger Uwe Krechel hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt: »Die Frage ist, ob wir uns das überhaupt alles anschauen müssen. Wenn er hier verurteilt wird, kann man sich das doch abschminken.« Richterin Regine Enders-Kunze erwiderte: »Naja, es ist angeklagt.« Heißt so viel wie: Ja, es muss angeschaut werden. Krechel legte nach: »Mich interessiert dieser ganze Anklagepunkt nicht, mich interessiert, wie er 1999 getickt hat.«

Dateien im Internet beschafft

Damals traf sein Mandant in Ranstadt auf Johanna Bohnacker. Er entführte das acht Jahre alte Mädchen. Wenige Stunden später war Johanna tot. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass J. die Schülerin missbraucht und ermordet hat. Rick J. bestreitet das, stellt Johannas Tod als einen Unfall dar. Bislang ging es im Verfahren ausschließlich darum.

Am Dienstag ging es um andere Kinder. Um Kinder, die missbraucht und dabei fotografiert oder gefilmt worden waren. Die Dateien hatte sich J. im Internet beschafft. Die Polizei fand sie bei einer Hausdurchsuchung, nachdem J. vor zwei Jahren bei Sexspielen mit einer damals 14-Jährigen in einem Maisfeld erwischt worden war.

Undankbare Aufgabe der Ermittler

Zwei Ermittler schilderten, wie sie die Dateien – gefunden auf rund zwei Dutzend Datenträgern – sortiert und aufbereitet hatten. Ein Team, bestehend aus zehn Personen der Bereitschaftspolizei Lich, hatte die Aufgabe, die Bilder zu kategorisieren. Danach, ob es sich um Kinder- oder Jugendpornografie handelt, oder »um ein Foto, das für den unbedarften Betrachter vielleicht so aussieht wie Kinderpornografie, aber gar keine ist«, berichtete ein Oberamtsrat. Inhaltlich sei für den Prozess eine Vorauswahl getroffen worden. »Sonst würden wir Weihnachten noch hier sitzen.«

Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Nebenklage und Gutachter mussten sich also »nur« Dutzende Bilder und Videos ansehen. Den Zuschauern blieb der Anblick gänzlich erspart: Der große Fernseher im Sitzungssaal war mit der Rückseite zu ihnen gedreht. Dateinamen wie »Young Girl got raped«, also »Junges Mädchen wird vergewaltigt« ließ lediglich erahnen, was sich die Prozessbeteiligten ansehen mussten. Einen Einblick in das Seelenleben von J. dürften sie bekommen haben. Ob die Bilder und Videos seine sexuelle Gesinnung von 1999 widerspiegeln, ist fraglich. Lediglich eine Festplatte könnte aus der damaligen Zeit stammen, alle anderen hat J. dem Herstelldatum der Datenträger nach zu urteilen später angeschafft.

Die Mutter von Johanna, sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf, war nicht nur Verhandlung erschienen. Der Prozess soll am Montag, 3. September, fortgesetzt werden. Dann wird es wieder um die Frage gehen, ob J. Johanna ermordet hat oder nicht.



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