- Der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus dem baden-württembergischen Gottenheim wird womöglich nie wieder in Freiheit leben, denn ihm könnte nach einer Haftstrafe noch eine Sicherungsverwahrung drohen. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat, wie sie am Donnerstag mitteilte, Anklage gegen den 30-Jährigen aus Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis erhoben. Sie hält das Strafmaß »Lebenslang plus Sicherungsverwahrung« für möglich. Ayleen wurde seit dem 21. Juli 2022 vermisst, acht Tage später wurde ihre Leiche im Teufelsee bei Reichelsheim-Weckesheim (Wetteraukreis) entdeckt. Der Mann legte Mitte August ein Geständnis ab.
»Die Staatsanwaltschaft Gießen und die beim Polizeipräsidium Mittelhessen eingerichtete 30-köpfige Soko ›LACUS‹ haben ihre gemeinsamen Ermittlungen im Fall zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr Anklage zum Landgericht Gießen erhoben«, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Handydaten spielen entscheidende Rolle
Dem Beschuldigten werde Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sich-Verschaffen kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. »Im Verurteilungsfalle droht neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung.«
Konkret wird dem 30-Jährigen zur Last gelegt, die 14-jährige Schülerin am Nachmittag des 21. Juli mit seinem Auto in Gottenheim abgeholt und in eine Waldgemarkung bei Langgöns-Cleeberg im Landkreis Gießen gebracht zu haben. Im Bereich eines Feldweges soll der Angeschuldigte das Mädchen kurz nach Mitternacht getötet haben. »Die Strafverfolgungsbehörden gehen aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war«, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft weiter mit. Nach dem Mord soll der 30-Jährige den Leichnam zum Teufelsee bei Reichelsheim-Weckesheim gebracht haben, wo das tote Mädchen am 29. Juli von Einsatzkräften der Polizei aufgefunden wurde.
Das Schwurgericht in Gießen werde in den kommenden Monaten über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Am Abend von Ayleens Verschwinden begann die Auswertung der Handydaten der 14-Jährigen. Die Standortdaten ergaben, dass sich das Mädchen in Hessen befinden musste. Es wurde überprüft, welches Handy sich in der Nähe befand. Dabei kamen die Ermittler auf die zweite Nummer, auf die des Mörders. Dessen Name befand sich wegen bereits begangener Sexualstraftaten in der Datenbank.
Als feststand, dass das Handy des Waldsolmers und das von Ayleen dicht beieinander waren, durchsuchte die Polizei am Morgen des 22. Juli die Wohnung des Beschuldigten, der dort nicht angetroffen wurde. Der Zugriff erfolgte schließlich in Friedrichsdorf-Köppern.
Ziemlich parallel dazu wurde am Nachmittag Ayleens Leiche im Teufelsee entdeckt. Auch dafür haben die Ermittler Handydaten des Beschuldigten genutzt, die beweisen, dass er sich längere Zeit dort aufgehalten hatte. Christoph Agel