14. Januar 2021, 20:27 Uhr

Gericht: Tierhalter soll Vögel töten lassen

14. Januar 2021, 20:27 Uhr
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Von DPA

- Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Freiensteinau im Vogelsbergkreis soll der Halter der 16 verendeten Pfauen auch seine anderen Vögel töten lassen. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen gestern einen Eilantrag des Tierhalters abgelehnt. Er hält auf seinem Anwesen insgesamt 46 Eulen, zwei Kolkraben, drei Nandus, 18 Gänse, sechs Enten, zehn Hühner, zwei Seriema, 50 Tauben sowie einen Pfau. Der Vogelsbergkreis hatte die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung aller von dem Antragsteller gehaltener Vögel mit Ausnahme der Tauben angeordnet.

Der Tierhalter ist der Auffassung, die vorsorgliche Tötung sei unnötig und unverhältnismäßig. Die erkrankten Pfauen seien nicht gemeinsam mit den übrigen Vögeln gehalten worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. pm



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