Lange hat es gedauert, aber nun wird die bereits im Dezember vom Hessischen Landtag beschlossene Stelle eines Bürger- und Polizeibeauftragten besetzt. Der in Hamburg lehrende Kriminologe Rafael Behr, der früher als Polizeibeamter in Hessen tätig war, soll der erste Inhaber dieses Amts in Hessen werden. Darauf haben sich die Fraktionen von CDU und Grünen verständigt. Wenn es gut läuft, kann Behr Anfang 2022 seinen Posten antreten.
Professor Behr besitze »profunde Kenntnisse auch aus dem Innenleben der Polizei«, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Jürgen Frömmrich. Er erinnerte an die Befürchtungen aus der Opposition, dass die Stelle an »Parteisoldaten« von CDU oder Grünen vergeben werden könnte. »Genau das ist nicht der Fall«, hob Frömmrich hervor. Behr sei ein »Fechter für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit«, der auch »zur Fehlerkultur in der Polizei deutliche Worte« gefunden habe.
Stellung der Bürger stärken
An den Beauftragten sollen sich etwa Menschen wenden, die unter Racial Profiling leiden: Sie erleben, dass sie ständig von der Polizei kontrolliert werden, möglicherweise wegen ihrer dunklen Hautfarbe. Oder Menschen, die mehrfach von Beamten gefragt werden, ob sie auch wirklich Deutsche seien, obwohl sie längst ihren deutschen Pass vorgezeigt haben. Behr soll auch Ansprechpartner sein, wenn sich Polizeibedienstete über Missstände in ihrer Dienststelle äußern wollen. Zudem ist der Beauftragte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die andere Probleme mit der Landesverwaltung haben.
Das Amt hat eine lange Vorgeschichte, weil Teile der CDU befürchteten, seine Einrichtung könne als Misstrauenserklärung an die Polizei verstanden werden. Die CDU betont denn auch die Aufgabe des Bürgerbeauftragten, »die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden« zu stärken, wie ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Holger Bellino formuliert. Schon 2013 hatten die Grünen den Posten als »Ombudsstelle« in den hessischen Koalitionsvertrag mit der CDU hineinverhandelt, ohne dass sie geschaffen wurde. Im Koalitionsvertrag von 2018 tauchte sie wieder auf. Schwung kam aber erst in die Sache, als die Landesregierung im Sommer 2020 wegen rechtsextremer Chatgruppen und illegaler Datenabfragen auf hessischen Polizeirevieren im Zusammenhang mit den »NSU 2.0«-Drohungen unter Druck geriet. Im Dezember verabschiedete der Landtag das Gesetz, das die Aufgaben regelt. CDU und Grüne werben bei allen Oppositionsfraktionen außer der AfD dafür, Rafael Behr zu unterstützen. Die AfD hatte das Amt des Beauftragten generell abgelehnt. Die Reaktionen der angefragten Fraktionen fielen zurückhaltend aus.
Die SPD-Fraktion monierte das Verfahren. »Man hätte einen gemeinsamen Wahlvorschlag machen können«, sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Günter Rudolph der Frankfurter Rundschau. Nun hätten CDU und Grüne die Person ausgesucht. Die SPD-Fraktion wolle Behr persönlich kennenlernen, erklärte Rudolph. Da Behr auf den Polizeibereich spezialisiert sei, stelle sich die Frage, inwieweit er für das Amt des Bürgerbeauftragten geeignet sei.
Die FDP will sich bei der Personalie enthalten. Sie bezweifelt den Sinn des Postens. »Mit einem Polizeibeauftragten werden Doppelstrukturen geschaffen, weil es bei der Polizei bereits ein internes Beschwerdemanagement gibt«, befürchtet der FDP-Innenpolitiker Stefan Müller. Die Aufgaben eines Bürgerbeauftragten seien kaum von den Zuständigkeiten des Petitionsausschusses abzugrenzen.
Die Linke lobte die Entscheidung für Behr als »überraschenden, weil guten Personalvorschlag«. Als ehemaliger Polizist und Wissenschaftler verfüge er über Praxiserfahrung und wissenschaftliche Expertise. Zudem habe er sich in Debatten über Racial Profiling und strukturellen Rassismus »immer wieder ebenso fachlich wie kritisch geäußert und dabei Reformperspektiven angemahnt«, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Torsten Felstehausen. Ob seine Fraktion Behrs Berufung zustimmen werde, sei trotzdem noch ungewiss. Ohne »eigene Ermittlungskompetenzen« sei das Amt zu schwach ausgestattet und könne zu einem »Feigenblatt« werden.
Tatsächlich dürfte auch die schwarz-grüne Koalition das Gesetz über die Arbeit des Bürger- und Polizeibeauftragten nachbessern. Sie hat angekündigt, Reformvorschläge der Expertenkommission Polizei aufzugreifen.
Auch anonyme Meldungen möglich
Das Gremium, das aus unabhängigen Fachleuten und führenden Vertretern der hessischen Polizei zusammengesetzt war, schlug vor, dass der Beauftragte unter bestimmten Bedingungen auch anonymen Meldungen nachgehen soll. Für den Wunsch nach Anonymität gebe es »viele gewichtige Gründe, etwa den Schutz der eigenen Person, der Familie sowie dritter Personen«, heißt es im Abschlussbericht der Kommission. Sie empfahl: »Die Überprüfung und gegebenenfalls Beseitigung nicht unerheblicher Rechtsverletzungen oder eines nicht unerheblichen innerdienstlichen Fehlverhaltens sollte unabhängig davon erfolgen, ob der angezeigte Sachverhalt namentlich oder anonym erfolgt.«