17. August 2021, 21:30 Uhr

Kein Lockdown mehr für Hessen

Lockdown und Distanzunterricht soll es in Hessen künftig nicht mehr geben. Mit der neuen Corona-Verordnung will Wiesbaden das Leben für Geimpfte, Getestete und Genesene einfacher machen. Auch Feiern in Clubs wird wieder möglich. Allerdings hält Wiesbaden an der Inzidenz als Indikator für das Infektionsgeschehen fest - mit entsprechenden Regeln.
17. August 2021, 21:30 Uhr
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Von DPA
So plant die Landesregierung: Distanz, Maske, Vorsicht und Regeln ja, Lockdown nein. FOTO: DPA

Das reformierte Eskalationskonzept der hessischen Landesregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie gilt ab Donnerstag, wie gestern der stellvertretendes Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) in Wiesbaden erläuterte. »Während die meisten Beschränkungen angesichts einer Impfquote von mittlerweile deutlich über 60 Prozent nicht mehr notwendig sind, wird es für Menschen ohne Impfschutz insbesondere bei steigenden Inzidenzen zusätzliche Testvorgaben geben, die sie perspektivisch auch selbst bezahlen müssen«, erläuterte Al-Wazir.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 werde entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz die 3G-Regel ausgeweitet. Dies bedeutet beispielsweise, dass nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen Zutritt in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben. Das Gleiche gilt für den Friseurbesuch. Die Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche.

Wer geimpft oder genesen sei, für denjenigen gälten die meisten Corona-Einschränkungen nicht mehr - unabhängig von der Inzidenz, erklärte Al-Wazir. »Weil es eben für diese Personen auch kaum ein Risiko gibt, ins Krankenhaus zu kommen.« Und dies sei ja der Urgedanke all der Corona-Maßnahmen: Es solle eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, sagte Al-Wazir. »Und wenn Menschen geimpft oder genesen sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ins Krankenhaus kommen, sehr, sehr, sehr gering.« Alle anderen würden sich zunehmend testen lassen müssen, »wenn sie Zusammenkünfte, Veranstaltungen oder Ähnliches besuchen wollen«, mahnte der Minister. Denn diese Menschen hätten nach wie vor das Risiko eines schweren Verlaufs einer Infektion.

Mit 3G-Regel auch drinnen tanzen

Das Corona-Kabinett verabschiedete eine Lockerung für Tanzfans: Diskotheken und Clubs dürfen ab Donnerstag wieder ihre Innenräume öffnen. Allerdings gelten strengere Corona-Regeln als beispielsweise in der Gastronomie. Unabhängig von der Inzidenz bekommen grundsätzlich neben Geimpften und Genesenen nur Menschen Einlass, die einen negativen PCR-Corona-Test vorweisen können. Ein üblicher Schnelltest oder Bürgertest reicht nicht aus. Zudem gilt in Discos und Clubs Maskenpflicht sowie die Vorgabe, dass es fünf Quadratmeter Platz pro Gast geben muss. Bislang konnten solche Tanzlokale nur ihren Außenbereich öffnen. Außerdem durften sie als Gastronomiebetriebe - ohne Tanz - betrieben werden. In Hessen gelten die Regelungen des MPK-Beschlusses für Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern. Die zulässige Auslastung etwa eines Stadions beträgt demnach maximal 50 Prozent, höchstens jedoch 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer.

Mit Testheft als Schüler ins Kino

Mit einem neu eingeführten Corona-Testheft können Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr ihren negativen Corona-Test vom Lehrer dokumentieren lassen. Damit bräuchten sie neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Nachweise mehr, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen, erklärte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Damit solle den Kindern und Jugendlichen das Leben erleichtert werden. »Wir tun alles dafür, damit der Schulbetrieb nach den Sommerferien so sicher wie möglich stattfinden kann - und das mit Präsenzunterricht an allen Schulen«, sagte Lorz. Wie bereits angekündigt, wird es zum Start ins neue Schuljahr ab dem 30. August spezielle Präventionswochen in den Schulen geben, um eventuelle Corona-Infektionen bei Reiserückkehrern schnell zu entdecken. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden nach den Worten von Lorz alle Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nicht wie sonst zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. In den Präventionswochen muss auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden. Die neue hessische Corona-Verordnung ist bis zum 16. September befristet.



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