Wir wollen unsere Birgit zurück«, steht auf einem Transparent. Eltern demonstrieren für den Verbleib einer beliebten Erzieherin Verärgerung, Unverständnis, teils auch Verzweiflung - das sind die vorherrschenden Reaktionen auf eine Personalie in Staufenberg. Dort hat der Magistrat vor wenigen Tagen entschieden, zwei Erzieherinnen die Stellen tauschen zu lassen. Eine Fachkraft aus der Kita in der Kernstadt wird an die Mikita Mainzlar umgesetzt, eine andere Gruppenleiterin geht den umgekehrten Weg.
In Mainzlar macht sich in der betroffenen Gruppe bei den Eltern Protest breit - eben weil sie ihre Erzieherin behalten wollen und weil diese, so legen es die Eltern dar, gar nicht wechseln wolle. Seit neun Jahren ist die Erzieherin in Mainzlar: »Wir schätzen ihre tägliche Arbeit mit unseren Kindern, ihr Engagement und ihre Kommunikation mit uns Eltern«, sagt Elternbeirätin Maike Naumann. Viele Eltern, auch aus anderen Stadtteilen, hätten die Mikita in Mainzlar bewusst wegen der Arbeit in dieser einen Gruppe und wegen deren Betreuerteam gewählt.
Was hinter der Umsetzung steht, dazu gibt es unterschiedliche Versionen:
Die beliebte Erzieherin werde umgesetzt, weil eben eine Kollegin aus der Kernstadt nach Mainzlar versetzt werden solle. Daraufhin habe das Rathaus eben jene Mainzlarer Gruppenleiterin ausgewählt und zum Ausgleich in die Kernstadt versetzt. Einfach so, wie eine Schachfigur. Sagen die Eltern. Und beklagen Defizite in der Kommunikation. Es habe kein Gespräch vor Ort gegeben, die Entscheidung sei lediglich der Erzieherin kommuniziert und mit »organisatorischen Gründen« hinterlegt worden.
»Stimmt so nicht ganz«, sagt Bürgermeister Peter Gefeller. Er spricht von einer sehr wohl abgewogenen Entscheidung«, und bestätigt die organisatorischen Gründe. Ohne - und das im Interesse der Mitarbeiter - irgendwelche Details weiter öffentlich darlegen zu können und zu wollen. Schließlich habe er, respektive die Stadt als Arbeitgeber, die Interessen aller Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Bei rund 70 Erzieherinnen in den vier kommunalen Tagesstätten gebe es das Jahr über immer wieder mal Wechsel, so Gefeller.
Müssen Eltern da gehört werden? Haben sie gar ein Mitspracherecht? »Ja«, meint Volrad Doehner von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Darauf hätten sie ein Anrecht, verweist er aufs Sozialgesetzbuch VIII. Dort steht in Paragraf 22a (»Förderung in Tageseinrichtungen«), dass »Erziehungsberechtigte an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen« sind. Und genau das sei hier nicht erfolgt. Was aber sind »wesentliche Angelegenheiten«? Ist bereits das Ersetzen einer Fachkraft durch eine gleich qualifizierte andre Fachkraft wesentlich? Oder wird es erst wesentlich, wenn etwas am pädagogischen Konzept oder am Umfang der Betreuung geändert wird?
Im Rathaus verweist man darauf, dass es ganz klar im Ermessen des Arbeitgebers liegt, wo er welche Mitarbeiter einsetzt. Direktionsrecht heißt das - eine Arbeitgeber-Entscheidung eben, die vom jeweiligen Arbeitsvertrag gedeckt muss. Die Staufenberger Tagesstätten sind organisatorisch eine Einheit, insofern sei ein Umsetzen sehr wohl möglich. Zumal der Personalrat breit und umfänglich eingebunden gewesen sei.
Betroffene Eltern sprechen derweil von einer »Personal-Affäre«. Es kursieren Informationen, dass fünf weitere Mainzlarer Erzieherinnen Versetzungsanträge gestellt hätten, falls der Wechsel nicht klappe. Das möchte der Bürgermeister ebenfalls nicht weiter öffentlich kommentieren - aus Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten. Und wohl auch in dem Wissen, dass der Markt für Erzieherinnen leergefegt ist. Sollten Fachkräfte gehen, sind sie nicht so leicht zu ersetzen.
Am Montag dann hat eine Aussprache zwischen Eltern und Verwaltungsspitze stattgefunden, bei der auch Defizite in der Kommunikation thematisiert wurden. Die Eltern sind nach wie vor erbost, wollen aber nun nach vorn schauen. Und wollen künftig noch genauer hinschauen. »Es ist manches schräg gelaufen«, so Elternbeirätin Naumann: »Jetzt muss aber wieder Normalität einkehren«.
Einen Teil der offenen Fragen wird womöglich ein Gericht klären: Eine der umgesetzten Erzieherinnen hat angekündigt, dies juristisch prüfen zu lassen.