Blockheizkraftwerke mit neuster Technik und sofortige Rendite hat ein Anlageberater aus dem Wetteraukreis seinen Geldgebern versprochen. Doch die Blockheizkraftwerke (BHKW) wurden nie gebaut. Mit einem geliehenen Kraftwerk als Lockmittel und einer selbst gegründeten Aktiengesellschaft hat er nach einem Schneeballsystem immer weitere Kunden geworben - bis der Schwindel aufflog. Betrug in 23 Fällen und zudem Steuerhinterziehung in zwei sowie versuchte Steuerhinterziehung in drei Fällen urteilte nun das Landgericht in Gießen. Der 72-Jährige muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis und knapp 231 000 Euro zurückzahlen.
Auch Finanzamt belogen
Es war ein großer Prozess der zweiten Strafkammer. Acht Verhandlungstage waren für das Verfahren gegen den 72-jährigen Wetterauer, seine Ehefrau und deren gemeinsamen Sohn angesetzt. Oberstaatsanwältin Löw warf den Angeklagten beim Auftakt im Juli vor, gemeinschaftlich 37 Menschen um ihre Ersparnisse - jeweils zwischen 10 000 und 155 000 Euro - gebracht und insgesamt einen Schaden von über einer halben Million Euro verursacht zu haben. Zudem ging es um Steuerschulden beim Finanzamt. Bereits am ersten Verhandlungstag nahm der 72-Jährige alle Schuld auf sich. Seine Frau und sein Sohn, der als Geschäftsführer der Aktiengesellschaft eingetragen war, hätten von seinen Geschäften nichts gewusst, sagte er. Die Energieanlagefirma habe er auf seinen Sohn angemeldet, weil er zuvor im Immobiliengeschäft hatte Konkurs anmelden müssen. Zu seiner Verteidigung gab er an, er habe seiner gut verdienenden Frau ein gleichwertiger Partner sein wollen und sei zu blauäugig in das Geschäft mit den Blockheizkraftwerken eingestiegen. Dass er alleine die Strippen gezogen hat, sah das Gericht als erwiesen an. Den Sohn und Geschäftsführer sprach die Kammer frei. Auch die Ehefrau ging straffrei aus.
Der 72-Jährige hat die Gelder für die BHKW zwischen 2010 und 2014 bei Anlegern aus seinem näheren und weiteren Umfeld eingenommen. Damit hat er die Aktiengesellschaft gegründet, die in Eigenregie die BHKW bauen und vertreiben sollte. Da es dazu jedoch nie kam, hat er neue Gläubiger angeworben, um wartenden Gläubigern ihre Rendite zu zahlen - ein Schneeballsystem.
Daneben hat der Anlageberater beim Finanzamt Ausgaben geltend gemacht, die er nicht hatte - um illegal Steuern zu umgehen. In zwei Fällen war ihm das gelungen, in drei weiteren hatte das Finanzamt die Abschläge nicht anerkannt. Es blieb beim Versuch.
Einen Betrug an den Anlegern sah das Gericht letztlich nicht in allen vorgeworfenen Fällen als erwiesen an. Das illegal eingenommene Geld wird jedoch eingezogen und der 72-Jährige muss nun hinter Gitter.