05. Oktober 2021, 21:37 Uhr

Geldstrafe für Ex-Polizist

Ein Ex-Polizist hat vor drei Jahren in einem privaten Chat ein Hitler-Bild geteilt. Darin sieht ein Alsfelder Amtsrichter am Dienstag keine Verbindungen zu Rechtsextremen. Er verurteilt den Mann aber für den Verrat von Dienst- geheimnissen und Waffenbesitz zu einer empfind- lichen Geldstrafe.
05. Oktober 2021, 21:37 Uhr
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Von Joachim Legatis
Ex-Polizist F. ist für die Weitergabe von Dienstgeheimnissen und das falsche Aufbewahren von Schreckschusswaffen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, oben mit Verteidiger Artak Gaspar. FOTO: JOL

Der Andrang von Fernsehen, Radio und überregionaler Presse machte deutlich, dass es sich keineswegs um einen ganz normalen Prozess am Alsfelder Amtsgericht handelte. Immerhin war Ex-Polizist F. angeklagt, gegen den im Rahmen der Aktionen gegen den »NSU 2.0« ermittelt worden war. Nach einer kurzen Verhandlung wurde F. zu einer Geldstrafe wegen Verrats von Dienstgeheimnissen und Waffenbesitzes verurteilt. Einen Freispruch gab es für den Vorwurf des Verbreitens von NS-Symbolen.

Waffen gefunden

Konkret warf die Staatsanwaltschaft Frankfurt dem Kirtorfer vor, Anfang 2018 ein Hitler-Bild in eine private Chat-Gruppe gestellt zu haben. Zudem habe er an seiner Dienststelle in Kelkheim für eine Bekannte in der Polizeidatenbank POLIS geschaut, ob etwas gegen ihren Sohn vorliegt. In einem anderen Fall hat er für einen Bekannten festgestellt, dass die Polizei nicht gegen ihn ermittelt. Und im Dezember 2018 fanden Beamte bei einer Hausdurchsuchung mehrere Schreckschusswaffen. Davon trugen zwei kein Prüfsiegel der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) und waren deshalb waffenscheinpflichtig. Waffen müssen sicher verwahrt werden, was bei F. nicht geschehen sei.

Über seinen Anwalt Artak Gaspar gab F. die Vorwürfe zu. Das Hitler-Bild habe er in den Chat gestellt, ohne sich Gedanken zu machen. Die ChatGruppe umfasste nur langjährige Freunde und Bekannte. Er betonte, weder zur rechten Szene noch zu den »Reichsbürgern« zu gehören. »Er hat viele Freunde unter Ausländern und leidet sehr unter den Vorwürfen«, sagte Gaspar. Die Auskünfte an Bekannte aus der Polizeidatenbank habe er »ohne bösen Willen« gegeben. Wenn etwas gegen die Betreffenden vorlegen hätte, hätte er ihnen gesagt, sie sollten sich stellen. Dass die Waffen nicht sicher verwahrt waren, liege auch an undurchsichtigen Regelungen im Waffenrecht, erläuterte Gaspar für seinen Mandanten. »Er bereut die Taten, und es ist ihm bewusst, dass es falsch war.«

Die Ermittlungen zum Komplex NSU 2.0 haben schwere Folgen für den Kirtorfer gebracht. F. berichtete über seinen Anwalt, wie sehr ihn die Vorwürfe belasten. Er wurde als Nazi beschimpft, und die Kripo warnte, dass Aktionen von Antifaschisten möglich seien. »Er lebt in Angst und Schrecken wegen der Antifa«, drückte es Gaspar aus. Die Familie habe darunter gelitten, er selbst einen Nervenzusammenbruch bekommen. Ein befreundeter Polizist habe unter dem Druck Suizid begangen. F. habe keine rechte Gesinnung, zog aber seine Konsequenzen. So hat er den Polizeidienst quittiert und psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Als ihn Richter Dr. Bernd Süß darauf hinwies, dass er auch in anderen Chat-Gruppen war, in denen rechtsextreme Aussagen kursierten, meinte F. »Ich habe mir keine Gedanken gemacht«, es sei aber eine andere Zeit gewesen.

Hitler-Bild als »Joke« eingeordnet

Ein Kripo-Beamter bestätigte, dass bei der Durchsuchung in Schubladen Schreckschusspistolen gefunden wurden. Man braucht einen Waffenschein und muss sie sicher wegschließen. F. betonte, dass sie im Büro der Wohnung gelegen hätten und kein anderer Zugriff gehabt habe.

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Klein eine Gesamtstrafe von 320 Tagessätzen zu 45 Euro. Für das Verbreiten des Hitler-Bilds setzte er 80 Tagessätze an. Solche Memes würden herumgeschickt, um »ganz groß verteilt« zu werden. Jeweils 120 Tagessätze schlug er für das zweifache Brechen des Dienstgeheimnisses vor, weil das Vertrauen der Bürger in die Polizei dadurch beschädigt wurde. Und weil F. die Pistolen nicht sicher aufbewahrt hat, soll er 180 Tagessätze zahlen. Der Staatsanwalt sah keine Anhaltspunkte einer rechtsextremen Gesinnung beim Angeklagten. Es sei ein großer Vertrauensverlust in die Polizei durch die öffentliche Debatte um rechtsextreme Chat-Gruppen entstanden.

Der Verteidiger hielt 50 Tagessätze für ausreichend. F. »leidet seit über drei Jahren unter den Vorwürfen« und habe sogar den Dienst quittiert. Das Hitler-Bild war ein »dummer Joke« in einer Chat-Gruppe unter guten Bekannten, das sei kein strafwürdiges Verbreiten. Für das Nachschauen in der Polizeidatenbank für gute Bekannte und den Besitz der Schreckschusswaffen sei eine niedrigere Strafe ausreichend.

In seinem »letzten Wort« sagte F., er habe falsch gehandelt und müsse sich seit drei Jahren anhören, »da kommt der Nazi-Bulle«. Es gebe keine Verbindung zum NSU 2.0.

Richter Dr. Süß entschied auf 200 Tagessätze zu 35 Euro wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er könne F. nicht für das Verbreiten von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organsationen verurteilen, weil die aktuelle Dogmatik der Gesetze dagegen spreche. »Man darf im privaten Kreis verbal über die Stränge schlagen«, strafbar wird das, wenn feststeht, dass Inhalte an Dritte weitergegeben werden. Dr. Süß stellte klar, dass der Nationalsozialismus den Tiefpunkt der Zivilisation darstelle.



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