Im Auftrag eines Landwirts aus Stadtallendorf hat die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Edificia am Freitag beim Amtsgericht Kirchhain den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Strabag GmbH beantragt. Ziel ist die Unterbrechung der Bauarbeiten zur Bundesautobahn 49. Im Zentrum des Streits steht die Errichtung eines Brückenpfeilers für die geplante Autobahnbrücke über das Gleental und über die dort verlaufende Bundesstraße 62 (von Kirchhain nach Lauterbach) und den gleichnamigen Nebenfluss der Ohm.
Dieser Pfeiler soll auf einer Wiese errichtet werden, die einem Biolandwirt aus der Region zur Erzeugung von hochwertigem Tierfutter dient. Der Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben ist zwar bestandskräftig, aber die Strabag AG konnte sich mit dem Landwirt im Vorfeld nicht über die Übertragung des Besitzes an dem Wiesengrundstück vertraglich einigen.
Am Dienstag wurde der Landwirt nun von Berufskollegen überraschend darüber informiert, dass die Strabag AG GmbH auf seiner Wiese mit einem Bagger die Bauarbeiten für die Talbrücke aufgenommen hat.
Der Bagger wurde daraufhin von demonstrierenden Autobahngegnern besetzt, die von der Polizei festgenommen wurden. Die Bauarbeiten gingen dann am Mittwoch und Donnerstag unter Polizeischutz weiter. Der auf Autobahnprojekte spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Möller ermittelte aus den Planunterlagen und den Beobachtungen vor Ort, »dass die Strabag GmbH dem Landwirt rechtswidrig den Besitz an der Wiese entzogen hat«. Diese rechtlich so bezeichnete »verbotene Eigenmacht« empört den Rechtsanwalt, weil sie mit Blick auf die gescheiterten Vertragsverhandlungen »vorsätzlich geschieht und sich hier ein Bauunternehmen eigenmächtig über die Rechte eines Bürgers hinwegsetzt«.
Bagger sollen verschwinden
Als Konsequenz stellte Möller am Donnerstag in einem Schreiben an das Polizeipräsidium Mittelhessen Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs und forderte die Polizei auf, gegenüber den Bauarbeitern der Strabag GmbH einen Platzverweis für die Wiese auszusprechen. Er erwartete am Freitag eine Entscheidung der angerufenen Gesamteinsatzleitung A 49 beim Polizeipräsidium Mittelhessen.
Seit Freitag ist auch das Amtsgericht Kirchhain in einem eingeleiteten Eilverfahren mit dem Fall beschäftigt. Ziel des Eilantrags der Rechtsanwaltskanzlei ist es, die Bauarbeiten auf dem Besitz des Landwirts durch eine einstweilige Verfügung des Gerichts zu unterbrechen. Eine Entscheidung erwartet der Anwalt Anfang kommender Woche.
Der Landwirt konnte bei einer Ortsbesichtigung am heutigen Vormittag erfreulicherweise feststellen, dass die Bauarbeiten zumindestens vorläufig eingestellt wurden und der Bagger von der Fläche entfernt wurde. Dies sei ein »kleiner Zwischenerfolg des Landwirtes, des ihn unterstützenden Aktionsbündnisses Keine A 49 mit seiner Sprecherin Barbara Schlemmer sowie der am 13. April vor Ort demonstrierenden Aktivisten des derzeit in Dannenrod durchgeführten Klimacamps«, heißt es in der Mitteilung weiter.