Auch nach den Rodungen für den Weiterbau der Autobahn 49 in Mittelhessen geht der Konflikt um das Verkehrsprojekt weiter. Nach einem Eilantrag auf einstweilige Verfügung eines Landwirtes beim Amtsgericht Kirchhain (diese Zeitung berichtete) laufen derzeit die Stellungnahmefristen zur Frage der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Möglicherweise komme eine Weiterleitung der Sache an das Amtsgericht Alsfeld oder an ein Landgericht in Betracht, eine Entscheidung stehe noch aus. Nach Angaben der Gerichtssprecherin ist der Landwirt Pächter eines Grundstücks in Kirtorf-Lehrbach. Der Ort liegt nahe dem Dannenröder Forst, in dem im vergangenen Herbst unter heftigen Protesten von Umwelt- und Klimaschützern Bäume für den Weiterbau der Autobahn gefällt worden waren.
Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um das Bauunternehmen Strabag GmbH, das über ein kompliziertes Firmengeflecht an der für den Bau und Betrieb zuständigen A49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG beteiligt ist. Diese wiederum hat die sogenannte Bau Arge mit der Ausführung des Projekts beauftragt. Nach Angaben des Anwalts Matthias Möller, der den Landwirt vertritt, geht es bei dem Konflikt um den Bau eines Brückenpfeilers für die A49 auf einer Wiese, die dem Mann zur Erzeugung von hochwertigem Tierfutter diene. Zwar sei der Planfeststellungsbeschluss für das Projekt bestandskräftig, doch habe es im Vorfeld keine Einigung auf eine Übertragung des Besitzes an dem Wiesengrundstück gegeben, argumentiert der Anwalt. Seinem Mandanten sei rechtswidrig der »Besitz an der Wiese entzogen« worden.
Prinzipiell zuständig für die Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse rund um das Verkehrsprojekt ist die Projektgesellschaft DEGES. Ein Sprecher erklärte am Dienstag, man werde sich zu gegebener Zeit zu dem Thema äußern.
Die Gerichtssprecherin erklärte, in dem Antrag habe der Landwirt angegeben, er sei im Vorfeld zwar mit der Nutzung eines Teils der landwirtschaftlichen Flächen für den Bau einer Wasser-Fernableitung einverstanden gewesen, nicht aber mit dem Bau eines Brückenpfeilers für das Projekt. Mit dem Antrag wolle der Landwirt erreichen, dass untersagt werde, auf dem Pachtgrundstück Baumaschinen und -materialien zu lagern. Von der A49 Autobahngesellschaft hieß es am Dienstag unter anderem, die eigentlichen Gründungsarbeiten für einen Brückenpfeiler seien erst im Sommer dieses Jahres geplant.