Mit dem Tod eines geliebten Menschen geht nicht nur ein Verlust einher. Es müssen auch Entscheidungen für eine Beerdigung und die damit verbundenen Kosten getroffen werden. Einige Bedingungen sind in der Friedhofsordnung sowie der Gebührenordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geregelt. Diese standen in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Debatte. Die Verwaltung stellte einen Antrag, um sowohl die Friedhofsordnung als auch die Gebühren anzupassen.
Wie Bürgermeister Andreas Sommer erläuterte, sei mit der neuen Möglichkeit der Baumbestattung in Nieder-Ohmen des Öfteren die Nachfrage gekommen, nicht nur eine Urne, sondern auch die eines Angehörigen unter derselben Steinplatte im Steinkreis zu beerdigen. Auf diese Weise könnten unter anderem Ehepaare beieinander ruhen. Um diesen Wunsch der »Doppelbestattung« weiter zu ermöglichen, sollte dies in der Satzung schriftlich festgehalten werden. Den Änderungen der Friedhofsordnung stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Weniger Einheit herrschte bei der Gebührenänderung. Anlass der Anpassung sei es, dass bei der Kalkulation in der Vergangenheit anscheinend ein Fehler unterlaufen sei, da an den Wochenenden sämtliche Bestattungen teurer seien als unter der Woche, mit Ausnahme der Urnenbeisetzung. Ebendiese wolle man nun anpassen. Da die Nachfrage nach Bestattungen an Samstagen steige, müssten die Kosten angeglichen werden, so Sommer.
Günter Zeuner (Freie Wähler) warf ein, dass er kein Problem damit habe, die Kosten anzupassen. Er betonte: »Es ist eine Vorgabe des KAG, die Kosten alle fünf Jahre neu zu berechnen. Unsere letzte Kalkulation war 2017. Daher sollten wir neu berechnen und nicht einfach die Urnenbeisetzung an Samstagen verdoppeln. Nur wenn wir eine Kalkulation anfertigen, - was im Übrigen auch die Gemeinde machen kann, dazu Bedarf es keiner externen Kalkulation - nur dann sind wir auf dem rechtssicheren Weg.«
Sommer entgegnete, dass es sich nicht um eine prinzipielle Erhöhung handele, sondern es um eine Angleichung der Urnenbeisetzung an die anderen Bestattungsarten am Samstag gehe. Die Ausschussmitglieder stimmten darin überein, dass aus dem Entwurf nicht hervorgegangen sei, dass es sich nur um Bestattungen an den Samstagen drehe.
Samstag bleibt Ausnahme
Des Weiteren schlug Zeuner vor: Wenn die Gemeinde die Kosten an Samstagen wegen erhöhter Nachfrage anhebe, könne man auch die Regelung allgemein überdenken, ob man Bestattungen an Samstagen nicht als Regelbestattung anbiete, um den Wünschen der Bürger nachzukommen.
Sommer erläuterte, dass die Friedhofsverwaltung Bestattungen an Samstagen als Ausnahme mit Mehrkosten zwar genehmige, dies jedoch nicht zur Regel machen wolle. Da dies unter anderem Überstunden für die Mitarbeiter des Bauhofs bedeute, und diese ohnehin ausgelastete seien.
Aljoscha Merkel warf ein, dass man erst prüfen müsse, ob es genügend Personal gebe, bevor man Bestattungen an Samstagen zur Regel mache. Daher wurde Zeuners Vorschlag nicht weiter nachgegangen. Da sich die Mitglieder in puncto Gebührenordnung nicht einig wurden, läutete der Vorsitzende Felix Sames die Abstimmung ein. Mit fünf Jastimmen, bei dreimal Nein und einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag, wie vonseiten der Verwaltung vorgelegt, befürwortet an die Gemeindevertretung übergeben.
Zudem informierte Sommer darüber, dass die Verwaltung vier neue Linden bestellt habe, um Baumbestattungen auch auf den Friedhöfen in Sellnrod, Atzenhain, Flensungen und Groß-Eichen zu ermöglichen. Diese Art der Bestattung werde gut angenommen.